Soll der Mord an einer jugendlichen Chorsängerin ungesühnt bleiben? -

Mon, 18 Jan 2016 10:09:25 +0000 von Wolfgang Richter

1981 wurde Frederike auf dem Nachhauseweg von einer Chorprobe ermordet. Ein mutmaßlicher Täter wurde schon damals gefasst und angeklagt, jedoch wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Der “Mangel an Beweisen” ist aber inzwischen nicht mehr gegeben, denn der damals Freigesprochene wurde inzwischen durch einen DNA-Test überführt. Trotzdem darf er nach der derzeitigen Fassung von § 322 der nicht erneut angeklagt und somit auch nicht verurteilt werden – in anderen Ländern wäre eine solche “Rechts”-Konstruktion undenkbar. Wer sich für Gerechtigkeit für Frederike einsetzen möchte, kann das mit der Unetrschrift unter die Online-Petition "Gerechtigkeit für Frederike" tun.
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